Bildung & Teilhabe · Saale-Holzland-Kreis

Bildung und Teilhabe im Saale-Holzland-Kreis: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Saale-Holzland-Kreis fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit bis zu 15 € im Monat – direkt an Sie ausgezahlt. Zuständig sind Jobcenter oder das Sozialamt des Landratsamts. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Saale-Holzland-Kreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Saale-Holzland-Kreis

Im Saale-Holzland-Kreis bearbeitet das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis (Bürgergeld); Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Sozialamt für Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und AsylbLG die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Jobcenter Saale-Holzland-Kreis (Bürgergeld); Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Sozialamt für Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und AsylbLG
Adresse
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Sozialamt, Schulgasse 15, 07607 Eisenberg
Telefon
036691 70-619
Termine
Di 8–12 & 13–16 Uhr, Do 8–12 & 13–16 Uhr

BuT-Antrag im Saale-Holzland-Kreis: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Saale-Holzland-Kreis.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis (Fabrikstraße 32); bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG das Sozialamt (Schulgasse 15, Eisenberg).

  3. Antrag bzw. Fragebogen einreichen

    Reichen Sie den BuT-Fragebogen bzw. den Sozialamts-Antrag mit unserer Bescheinigung ein.

  4. 15 € aufs Konto – wir liefern den Nachweis

    Die Teilhabe wird direkt an Sie ausgezahlt. Wir stellen die nötige Bescheinigung aus, die Sie einreichen.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Saale-Holzland-Kreis ist bei Bürgergeld das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis (Fabrikstraße 32, Eisenberg) zuständig, bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG das Sozialamt des Landratsamts (Schulgasse 15, Eisenberg). Der Kreis nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht in der Musikschule oder Vereinen)" ausdrücklich. Besonderheit: Die Auszahlung erfolgt direkt an den Antragsteller (aufs Konto).

Gut zu wissen: Die Auszahlung erfolgt als Geldleistung direkt an den Antragsteller. Bei Bürgergeld läuft es über das Jobcenter (Fragebogen BuT), sonst über das Sozialamt. Das Thüringer Landesportal listet die Leistung; als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Saale-Holzland-Kreis

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Saale-Holzland-Kreis?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis (Fabrikstraße 32, Eisenberg); bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG über das Sozialamt des Landratsamts (Schulgasse 15). Kontakt: sa@lrashk.thueringen.de.

Wird die Teilhabe im Saale-Holzland-Kreis aufs Konto gezahlt?

Ja. Der Kreis zahlt die Teilhabe direkt an den Antragsteller aus. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Ist der Musikunterricht im Saale-Holzland-Kreis förderfähig?

Ja. Der Kreis nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht in der Musikschule oder Vereinen)" ausdrücklich.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum). Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Saale-Holzland-Kreis:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Saale-Holzland-Kreis begleiten wir Schritt für Schritt.