Bildung & Teilhabe · Berlin
Bildung und Teilhabe in Berlin: 15 € im Monat für Musikunterricht
In Berlin können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Der Nachweis läuft über den berlinpass-BuT. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer in Berlin Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Berlin
In Berlin bearbeitet das Bezirksamt bzw. Jobcenter Ihres Wohnbezirks (12 Bezirke); zentral koordiniert von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Bezirksamt bzw. Jobcenter Ihres Wohnbezirks (12 Bezirke); zentral koordiniert von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Adresse
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin (fachliche Koordination; Antrag beim Amt Ihres Wohnbezirks)
- Telefon
- 030 90227-5050
- post@senbjf.berlin.de
- Termine
- Termine über service.berlin.de beim Amt Ihres Wohnbezirks; Bürgertelefon 115
BuT-Antrag in Berlin: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum – zusammen mit dem berlinpass-BuT bzw. einer Schul-/Kitabescheinigung ist Ihr Kind startklar.
berlinpass-BuT prüfen oder Antrag stellen
Bei Bürgergeld/Sozialhilfe liegt der berlinpass-BuT bereits vor (kein Extra-Antrag). Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen Sie den BuT-Antrag beim Amt Ihres Wohnbezirks – auch online möglich.
Zuständige Stelle im Wohnbezirk wählen
Bei Bürgergeld Ihr Jobcenter; bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe das Amt für Soziales bzw. Bürger-/Wohnungsamt Ihres Bezirks (12 Bezirke).
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Nach Vorlage des Nachweises wird die Teilhabe direkt erbracht. Sagen Sie uns, welches Verfahren Ihr Bescheid vorsieht – wir übernehmen die Abwicklung.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
In Berlin gibt es kein zentrales BuT-Amt: Zuständig ist die Stelle, die Ihre Sozialleistung gewährt – das Jobcenter bei Bürgergeld, das Amt für Soziales oder das Bürger-/Wohnungsamt Ihres Wohnbezirks bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Berlin hat 12 Bezirke, jeder mit eigener Anlaufstelle. Als Berechtigungsnachweis dient der berlinpass-BuT, den Bürgergeld-Beziehende automatisch vom Jobcenter erhalten. Fachlich koordiniert wird das Ganze von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Gut zu wissen: Bei Bürgergeld und Sozialhilfe ist die Teilhabe bereits mitbeantragt – der berlinpass-BuT genügt als Nachweis, ein Extra-Antrag ist nicht nötig; nur bei Wohngeld und Kinderzuschlag stellen Sie einen eigenen Antrag beim Amt Ihres Wohnbezirks, auch online. Mit Passfoto bringt der berlinpass zusätzlich Vergünstigungen (z. B. Schwimmbad, Museum, Zoo).
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Berlin
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Berlin?
Es gibt kein zentrales Amt: Zuständig ist die Stelle, die Ihre Sozialleistung gewährt – das Jobcenter bei Bürgergeld, das Amt für Soziales bzw. Bürger-/Wohnungsamt Ihres Wohnbezirks bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Wir stellen Ihnen die Teilnahmebescheinigung aus.
Wie funktioniert der berlinpass-BuT?
Der berlinpass-BuT ist der Berliner Berechtigungsnachweis für alle BuT-Leistungen. Bürgergeld-Beziehende erhalten ihn automatisch vom Jobcenter; damit kann Ihr Kind ohne weiteren Antrag am Musikunterricht teilnehmen. Mit Passfoto bringt er zusätzlich Vergünstigungen bei Schwimmbad, Museum oder Zoo.
Brauche ich in Berlin einen extra Antrag für die Teilhabe?
Bei Bürgergeld und Sozialhilfe nicht – die Teilhabe ist mitbeantragt, der berlinpass-BuT genügt als Nachweis. Nur bei Wohngeld und Kinderzuschlag stellen Sie einen eigenen Antrag beim Amt Ihres Wohnbezirks, auch online.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind 15 € im Monat je Kind bis zum 18. Geburtstag für Mitgliedschaften, Musikunterricht und kulturelle Bildung (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Bürgergeld einen Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), passend zum berlinpass-BuT, und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Berlin:
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Berlin begleiten wir Schritt für Schritt.